GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stahl Immobilien

Geschäftsgegenstand ist der Nachweis von Vertragsgelegenheiten und die Vermittlungstätigkeit für unsere Auftraggeber und deren Vertragspartner.

Die Vermittlungs- und Geschäftsangebote sind unverbindlich und freibleibend. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Geschäftsangebotes übernommen. Die Haftung beschränkt sich auf vorsätzliche und grob fahrlässige Übermittlung der von Geschäftspartnern erhaltenen Angaben.

Für den Nachweis und-/oder die Vermittlung eines Mietobjektes zahlt der Mieter an die Fa. Stahl Immobilien 2,32 Monatskaltmieten incl. MWST. Für den Nachweis und-/oder die Vermittlung eines Kauf-/oder sonstigen Erwerbvertrages für unbebaute und bebaute Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte ist von dem Veräußerer, als auch von dem Erwerber eine Provision in Höhe von je 3 % vom gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluß aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zu zahlen. Beim Erwerb eines nachgewiesenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung (Zuschlag) trägt der Erwerber die volle Provision in Höhe von 6 % allein.

Die Provisionen verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 16 %). Die Provisionen werden mit Abschluß des Kaufvertrages fällig. Nachträgliche Vertragsänderungen, insbesondere Vertragsauflösung sind ohne Einfluß auf den Provisionsanspruch.

Bei Zahlungsverzug der Provisionen gelten vom 15. Tag an Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz als vereinbart.

Ist Alleinauftrag erteilt, hat der Auftraggeber die auf beide Vertragspartner entfallende Provision auch dann zu zahlen, wenn er das Geschäft selbst oder durch Vermittlung eines Dritten abschließt. Jede Verfügung über das Objekt ist uns unverzüglich mitzuteilen. Zuwiderhandlungen durch eine der vorstehenden Vertragspflichten begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der ansonsten geschuldeten Provision, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf.

Der Auftraggeber erteilt uns die Berechtigung, auch für seinen Vertragspartner tätig zu werden und von diesem Maklerprovision zu verlangen. Die erhaltenen Objekthinweise sind streng vertraulich und nur für sie bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte haften sie in Höhe der angegebenen Provision. Außerhalb des schriftlichen Angebotes sind keine Nebenabreden getroffen oder Zusicherungen gemacht worden. Diese bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sind unsere Angebote bereits von anderer Seite unterbreitet worden, sind wir hierüber innerhalb von 8 Tagen schriftlich in Kenntnis zu setzen, andernfalls gilt der Nachweis des Objektes durch uns erfolgt. Sollte eine Bestimmung vorstehender Geschäftsbedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein, so behalten alle anderen Geschäftsbedingungen ihre Rechtswirksamkeit.